Der Pastoralkonvent

Bild: Mitglieder des Pastoralkonvents der Erzdiözese

Der Pastoralkonvent, der das höchste Entscheidungsgremium für spirituelle und theologische Fragen innerhalb der Erzdiözese ist, setzt sich zusammen aus dem Erzbischof, den Priestern der Erzdiözese und zwei Vertreter aus dem Vorstand des Diözesanrates. Der Erzbischof ist der Vorsitzende des Pastoralkonvents.

Der Pastoralkonvent wählt den pastoralen Vertreter und einen weiteren Vertreter in die Mitgliederversammlung und bereitet Beschlüsse vor, die Glaubensinhalte betreffen. Im Übrigen hört der Pastoralkonvent den Glauben betreffende Grundsätze, wie sie von der Heiligen Synode der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien und seiner Heiligkeit dem Patriarchen sowie dem Erzbischof verkündet werden. Er berät alle den Glauben und die Ordnung der Gottesdienste betreffenden Fragen mit dem Erzbischof.